Die neue Datenschutzgrundverordnung tritt ab 25.5.2018 in Kraft. Wichtigster Anknüpfungspunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung: personenbezogene Daten.
Das sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. "Identifizierbar"´ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht hier aus!
Zu allererst sind sämtliche Unternehmen betroffen. Diese brauchen notwendiger Weise für Ihre Organisation die Daten von Kunden und Lieferanten. Zudem betreiben Unternehmen oft auch eine oder mehrere Internetseite(n). Damit gelten die Pflichten der DSGVO auch für die Betreiber von gewerblich genutzen Internetseiten um die Daten Dritter zu schützen.
Sie sollten sicher sein, dass Ihre Internetseite die gesetzlichen Vorschriften vollständig erfüllt. Selbst neue Internetseiten haben oft Mängel und setzen nur Teile der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um.
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Weiterführende Links
https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/dsgvo-blogger-websites-datenschutz-umsetzung-tipps
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html