Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2017

§1 Geltungsbereich -  Vertragsgegenstand

 

  1. a) Nach Zustandekommen des Wartungsvertrages wird der AN gemäß Terminvereinbarung die zu wartende Anlage überprüfen. Dazu hat der AG dem AN, soweit nicht anders vereinbart, mindestens 8 Werktage vor dem Termin die vollständige, aktuelle Dokumentation des Systems/ der Anlage zu übersenden. Diese muss einen vollständigen Überblick über die vorhandene IT-Infrastruktur des AG bieten und mindestens Angaben zu Art und Eigenschaften der Systeme, Administrator-Zugriffsdaten, Herstellerangaben und Gerätedaten enthalten. Der AG hat vorab evtl. vorhandene Daten und Programme auf dem betroffenen System zu sichern, sodass im Falle eines Systemausfalls eine vollständige Wiederherstellung des Systems und aller Daten möglich ist. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, sind diese in dem aus dem entsprechenden Bericht hervorgehenden Umfang auf Kosten des Auftraggebers zu beseitigen, bevor die Wartung begonnen werden kann.
  2. b) Die regelmäßigen Wartungen finden in den in dem Wartungsvertrag festgelegten Abständen statt, wobei die genauen Termine bis zu vier Wochen vor oder nach den vorgesehenen Wartungszeitpunkten liegen dürfen. Die erste Wartung kann nur termingerecht erfolgen, wenn etwaige, nach der Überprüfung gemäß a) festgestellte Mängel behoben worden sind.
  3. c) Die regelmäßigen Wartungen umfassen die im Vertrag festgelegten Leistungen. Nicht im Preis des Wartungsvertrages enthalten sind:

(d) Es liegt im Ermessen des AN, ob eine Wartung elektronisch über einen Zugang oder persönlich in den Geschäftsräumen des AG stattfindet. Bei elektronischer Wartung hat der AG eine stabile Internetverbindung für den Fernzugang zu den Geräten/ Maschinen/ Systemen zu gewährleisten, sodass der AG seinen Pflichten nachkommen kann.

  1. e) Es liegt in der Verantwortung des AG, Geräte und Server so unterzubringen und zu lagern, dass diese nicht überhitzen und frei von äußeren Einflüssen funktionsfähig gehalten werden. Der AN übernimmt dafür keine Haftung.

§2 Angebot und Vertragsschluss

§3 Nutzungsrecht

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Montag bis Freitag von 20 Uhr - 24 Uhr: 25%

Montag bis Freitag ab 24 Uhr:  50%

Samstag bis 20 Uhr: 50%

Samstag ab 20 Uhr: 100%

Sonn- und Feiertag bis 18 Uhr: 100%

Sonn- und Feiertag ab 18 Uhr: 150%

§6 Haftung für Mängel bei Lieferung und Installation von Standardsoftware/ Betriebssystemen

§7 Haftung für Mängel bei Individualsoftware/ Graphik-/ Designleistungen

§ 8 Haftung für Mängel bei Wartungsverträgen und Reparaturaufträgen

§ 9 Haftung bei Hostingverträgen

1)   Der AN bietet als Hosting-Provider u.a. Internet-Hosting-Dienste an Verfügung und stellt auch die dafür notwendige Infrastruktur für Web-Angebote des AG zur Verfügung. Der AG verpflichtet sich, durch Angebote und Darstellungen seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen. Dazu zählen erotische oder damit verwandte Inhalte, Shareware, Public Domain, Freeware, Video- und Audiodateien oder damit verwandte Inhalte, außer sie dienen zur Darstellung Ihrer Seiten auf unserem Server. Onlinespiele oder andere leistungsintensiven Anwendungen sind auf regulärem Webspace nicht erlaubt und dürfen besonderer Absprache

§ 10 Generelle Haftungsbegrenzung

§ 11 Eigentumsvorbehalt

§ 12 Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche des AN auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 13 Besondere Pflichten des AG

§ 14 Form von Erklärungen

§15 Vertragsdauer und Kündigung

Die jeweilige Vertragsdauer richtet sich nach der jeweils individuellen Vereinbarung. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

§ 16 Erfüllungsort

§ 17 Verschiedenes

Falls ein Teil der AGB unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der restlichen AGBs. Die Parteien vereinbaren in einem solchen Fall eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

 

Stand unserer AGB ist 1. Januar 2017